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DPMA – Definition und Erklärung

Was ist DPMA?

Die Abkürzung DPMA steht für das Deutsche Patent- und Markenamt. Dieses kümmert sich um die Erteilung von Patenten und ist für das Eintragen von Marken zuständig. Ebenso können bestimmte Gebrauchsmuster oder Designs über das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt werden.

Wann muss ich eine Marke beim DPMA eintragen?

Allgemein musst du deine Marke nicht eintragen lassen. Jedoch kann es sein, dass sich eine andere Person oder ein Unternehmen deine Marke schützen lässt und du dann vor einem aufwendigen Rechtsprozess stehst. Aufgrund dessen ergibt es Sinn, deine Marke sofort schützen zu lassen.

Ebenso kannst du über das Deutsche Patent- und Markenamt prüfen, ob deine Marke bereits existiert. Dies empfiehlt sich bereits vor Start des Geschäfts, um unnötige Auseinandersetzungen mit dem Markenrecht zu vermeiden.

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